Das Stickler-Syndrom ist eine genetisch bedingte Krankheit bzw. Erbkrankheit, die das Bindegewebe des Gesichts befällt und so zu einer Augenkrankheit, Hörproblemen sowie Veränderungen des Bewegungsapparats führt. Die Stickler Erbkrankheit wird für gewöhnlich bei Neugeborenen und Kindern diagnostiziert.
Die Symptome des Stickler-Syndroms können von Person zu Person unterschiedlich ausfallen. Meist leiden die Patienten nur an einigen der folgenden häufig auftretenden Symptomen:
Das Stickler-Syndrom Typ 2 (SDL2) tritt bei Mutationen am Gen COL11A1 auf dem Chromosom 1p21 auf. Patienten mit einer anderen Krankheit, dem sogenannten Marshall-Syndrom, können ebenfalls Mutationen am Gen COL11A1 aufweisen. Jedoch ist der Phänotyp beim Stickler-Syndrom Typ 2 weniger stark ausgeprägt und die Gesichtsfehlbildungen dieser Patienten weniger offensichtlich als bei denen mit Marshall-Syndrom sind.
Grauer Star und eine frühzeitig einsetzende stärkere Schwerhörigkeit treten bei Patienten mit Stickler-Syndrom Typ 2 häufiger als bei denen mit Typ 1 auf. Der Erbgang ist ist auch hier autosomal-dominant.
Das Stickler-Syndrom ist eine seltene Krankheiten, die eine Diagnose, Behandlung und Überwachung erfordert. Auf welche Leistungen Sie genau Anspruch haben, hängt davon ab, ob Sie in einer gesetzlichen oder in einer privaten Krankenkasse versichert sind. Wir empfehlen Ihnen, sich bei näherem Interesse mit Ihrer Krankenkasse in Verbindungn zu setzen, um Details zur eventuellen Kostenübernahme abzufragen.
Verursacht wird das Stickler-Syndrom durch eine Mutation bzw. einen Defekt an einem der für die Kollagenbildung verantwortlichen Gene. Kollagen ist ein faseriges Protein, das Gewebe wie Haut, Muskeln und Knochen verbindet und stützt. Bei dieser Erbkrankheit ist vor allem das Kollagen betroffen, das zur Bildung von Knorpel und der gelartigen Substanz in den Augen dient, wodurch es zur Augenkrankheit kommt.
Es gibt keine Therapie für das Stickler-Syndrom. Jedoch können einige spezifische Symptome behandelt werden. Durch chirurgische Eingriffe lassen sich Symptome, wie zum Beispiel bestimmte Fehlbildungen im Gesicht, korrigieren. Gleichermaßen können Beeinträchtigungen des Hörvermögens durch Hörgeräte oder Cochlea-Implantate ausgeglichen werden.