Taubheit beziehungsweise Gehörlosigkeit bedeutet, dass Betroffene auf einem, meistens jedoch auf beiden Ohren nicht hören können. Eine angeborene oder erst erworbene Taubheit stellt für darunter Leidende eine grosse Belastung dar. Sie ist unter Umständen jedoch teilweise heilbar.
Zur Feststellung des Hörvermögens wird gemessen, welche Schallfrequenzen Betroffene bis zu welcher Lautstärke wahrnehmen. Liegt im niedrigen Frequenzbereich (125–250 Hz) ein Hörverlust von mindestens 60 dB und im restlichen Bereich ein Verlust von mindestens 100 dB vor, spricht man aus medizinischer Sicht von vollständiger Taubheit. Leiden Betroffene unter einem Hörverlust zwischen 85 und 100 dB, verfügen Sie noch über ein kleines Restgehör. Laute, einzelne Geräusche nehmen Sie dann zwar noch wahr, eine normale Verständigung mit anderen Personen ist jedoch ebenfalls nicht möglich. Da Gehörlose ihre Gesprächspartner nicht hören, ist es für sie nur schwer oder gar nicht möglich, die Lautsprache zu erlernen.
Etwa 15 Prozent der Gehörlosen kamen bereits mit diesem Defizit zur Welt (pränatal), die restlichen verloren im Laufe ihres Lebens die Fähigkeit zu hören (postnatal). In diesem Fall gilt es zu unterscheiden, ob die Taubheit vor der Sprachentwicklung (prälingual) oder erst nach dem Spracherwerb (postlingual) auftrat. Alle Formen der Taubheit können unterschiedliche Ursachen haben.
Eine Vorbeugung gegen erblich bedingte Gehörlosigkeit ist nicht möglich. Die Wahrscheinlichkeit einiger pränataler Erkrankungen oder Komplikationen bei der Geburt, die zu einer Gehörlosigkeit führen, lässt sich ebenfalls nur schwer verringern. Schwangere Frauen können jedoch Massnahmen ergreifen, um das Risiko von Schädigungen des Gehörs des Kindes zu verringern. Sie sollten zum Beispiel auf Alkohol und Nikotin verzichten, ototoxische Medikamente meiden und sich bestenfalls gegen Infektionen (beispielsweise Syphilis oder Röteln) impfen lassen.
Aber auch, wenn Sie über ein gesundes Gehör verfügen, sollten Sie sich bei einem auftretenden Hörverlust oder vorübergehender Taubheit stets an einen Spezialisten wenden. Dieser hilft Ihnen bei der Abklärung der Ursache und berät Sie hinsichtlich der möglichen Behandlungsmassnahmen. Eine möglichst frühe Abklärung und Behandlung von Hörproblemen ist wichtig, da so unter Umständen schwere Folgeschäden einer akuten Erkrankung verhindert werden.
In vielen Fällen ist bei einer vollständigen Taubheit keine Heilung möglich, vor allem wenn der Hörnerv nicht intakt ist. Ist bei Betroffenen noch ein Restgehör vorhanden, kann ein Hörgerät dabei helfen, das Hörvermögen teilweise zu verbessern. Im Gegensatz zu älteren Modellen, die in der Regel nur Hörverstärker waren, sind moderne Geräte zu weitaus mehr in der Lage, als lediglich Töne zu verstärken. Sie filtern auch Hintergrund- und Störgeräusche heraus und unterdrücken diese, sodass die wichtigen Töne – beispielsweise das Gesagte des Gesprächspartners – besser verstanden werden. Bei einer zu starken Hörschädigung ist aber auch ein Hörgerät nicht dazu in der Lage, Besserung zu verschaffen.
Ist der Hörnerv eines Gehörlosen noch intakt, hilft eine Innenohrprothese (Cochlea-Implantat), einen Teil des Hörvermögens wiederherzustellen. Dieses wandelt den Schall in elektrische Impulse um und stimuliert mit diesen den Hörnerv direkt, wodurch sein Träger die Schallsignale „hört“. Mit einem Cochlea-Implantat ist es auch möglich, Kindern, die seit ihrer Geburt taub sind, das Hören und somit das Sprechen zu ermöglichen, wenn eine rechtzeitige Behandlung erfolgt und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
Kein Erfolg ohne Hörtraining
Egal ob Sie ein Hörgerät oder ein Cochlea-Implantat zur Bekämpfung der Gehörlosigkeit einsetzen, eine wirkliche Besserung kann nur erreicht werden, wenn die Betroffenen das Hören aktiv trainieren. Auch das Sprechen müssen Betroffene oft neu oder zum ersten Mal erlernen. Beides vermitteln Hör- und Sprachtrainings, in denen ehemals Taube lernen, ihr „neues“ Gehör bestmöglich zu nutzen.