Wie oft zahlt die Krankenkasse ein neues Hörgerät?

31 März 2021

Mit einer Kostenübernahme der Krankenkasse für ein neues Hörgerät kann der Patient alle sechs Jahre rechnen, wenn bereits eine Erstversorgung mit Ohrenärztlicher Verordnung einer Hörhilfe (auch Muster 15 genannt) indiziert/ medizinisch anerkannt und mit der Krankenkasse auch abgerechnet wurde. Private Krankenkassen übernehmen frühestens ab vier Jahren oder spätestens nach sechs Jahren erneut eine Hörsystemversorgung, zumeist ist sowohl bei einer Erstverordnung als auch bei einer Folgeversorgung eine Ohrenärztliche Verordnung einer Hörhilfe erforderlich. 

Finden Sie das passende Modell für Sich

Sind Sie sich nicht sicher, ob nun Im-Ohr-Hörgeräte, Ex-Hörer-Hörgeräte oder Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte die beste Wahl für Sie sind? Dann lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich von einem unserer Hörakustiker beraten.

Gibt es bestimmte Voraussetzungen?

Die Voraussetzung für einen Zuschuss der Krankenkasse ist bei der Erstversorgung ein Rezept bzw. eine Hörgeräteverordnung des Arztes vorzulegen.

Bei einer regulären Folgeversorgung fordern die gesetzlichen Krankenkasseneine in der Regel keine Ohrenärztliche Verordnung einer Hörhilfe mehr. In folgenden Fällen wäre allerdings eine neue Verordnung erforderlich: 

  • Bei einer nachgewiesen gravierenden Hörverschlechterung nach entsprechenden Schwellenwerten und Indikatoren 
  • Beim nachweislichen Verlust, Diebstahl oder Totalschaden der Hörgeräte 

Dann handelt es sich um vorzeitige Wiederversorgung, die unter Einhaltung aller notwendigen Formalitäten beantragt und bei entsprechender Kostenzusage der Krankenkasse übernommen oder bezuschusst werden kann. Oft ist es - je nach Krankenkasse - möglich, bereits ab 5 1/2 Jahren Hörsystemalter zu testen und je nach kulanter Entscheidung eine Kostenübernahme-Zusage der Krankenkasse zu erhalten. 

Kostenlos von einem Hörgeräteakustiker beraten lassen Online Termin vereinbaren

Wie beantrage ich ein neues Hörgerät bei meiner Krankenkasse?

Alle erforderlichen Schritte der Kostenanträge zu den Krankenkassen sowie deren Durchführung erfolgen durch Ihren Hörakustiker als Leistungserbringer. Vereinbaren dafür einfach einen Termin online und lassen Sie sich für eine Erst- oder Folgeversorgung beraten. 

Persönlich & kostenlos in einer Filiale beraten lassen Online Termin vereinbaren

Welche Hörgeräte werden von der Krankenkasse bezahlt?

Es gibt einfache Hörsysteme im Basis-Bereich, die komplett vom Pauschalbetrag der Kostenübernahme der Krankenkasse abgedeckt werden als auch welche, die höherwertiger sind und somit nur zum Teil von der Pauschale abgedeckt werden, bis hin zu Premiumversorgungen. Wir empfehlen Ihnen eine unverbindliche Test-Phase der Hörsysteme, um zu prüfen, ob oder mit welcher Technik sie am besten zurechtkommen. 

Finden Sie die nächste Filiale in Ihrer Nähe
Zurück
Weiter

News rund ums Hören

Lesen Sie in unserem Amplifon Blog spannende und informative Beiträge.
Mehr erfahren

Ihr nächster Schritt mit Amplifon

Online Termin für kostenfreie Beratung

Termin buchen

Schneller Online-Hörtest in 3 Minuten

Test starten

Filialsuche in Ihrer Umgebung

Filiale finden