Auto fahren mit einer Hörschädigung

Über Schwerhörige & Gehörlose
9 Oktober 2022

Wissenswertes zu Auto, Motorrad, Bus oder Wohnmobil bei Hörminderung

Selbst Auto fahren oder andere Fahrzeuge steuern zu können, ist eine wichtige Grundlage für Bewegungsfreiheit, Mobilität und die Möglichkeit der unabhängigen Freizeitgestaltung. Oft stellt sich jedoch die Frage, ob Schwerhörige oder Gehörlose den Führerschein machen können. Die Antwort lautet ja. Eine Hörschädigung ist diesbezüglich kein Hindernis, egal ob sie von Geburt an besteht oder im Laufe des Lebens entstanden ist. Dennoch spielt das Gehör eine wichtige Rolle beim Fahren.

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Dürfen Schwerhörige / Taube Autos fahren?

Nachdem also die Frage geklärt wurde, ob Schwerhörige und Gehörlose Auto fahren dürfen, gilt es, die besonderen Anforderungen und Bestimmungen zu betrachten, denen Gehörlose (mit angeborener oder erworbener Gehörlosigkeit) oder Personen mit mäßiger oder starker Schwerhörigkeit (die normalerweise Hörgeräte tragen) unterliegen, um den Führerschein machen zu dürfen bzw. eine Fahrerlaubnis zu erhalten. 

Gehörlose dürfen nur Auto fahren, wenn ihnen nach entsprechender Evaluierung durch einen medizinischen Ausschuss ein Sonderführerschein bewilligt wird. Dieser bescheinigt die Fähigkeit der gehörlosen Person, ein Auto oder, allgemeiner gesagt, ein auf die eigenen Bedürfnisse angepasstes Fahrzeug zu steuern. Wer hingegen ein Hörgerät trägt und dadurch zu akustischen Wahrnehmungen befähigt wird, kann einen normalen Führerschein machen, ohne auf eine Sondergenehmigung warten zu müssen. 

Führerschein machen mit Hörschädigung

Hörschädigung und Führerschein schließen sich nicht aus. Schwerhörige können sogar ohne besondere Probleme eine normale Fahrerlaubnis erhalten. Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass der Erhalt eines Führerscheins „die Stimmwahrnehmung bei Gesprächen auf jedem Ohr mit kombinierten Phonemen aus einer Entfernung von mindestens zwei Metern“ voraussetzt. Wird diese Anforderung durch Hörhilfen erfüllt und durch eine medizinische Voruntersuchung bestätigt, kann das Verfahren für den Erwerb eines normalen Führerscheins eingeleitet werden. 

Der Sonderführerschein für Hörgeschädigte muss in diesem Fall nicht beantragt werden. Im normalen Führerschein wird jedoch die Pflicht zum Tragen von Hörgeräten beim Steuern des Fahrzeugs vermerkt. Das gleiche gilt im Übrigen auch für das Tragen von Korrekturlinsen für Personen mit beeinträchtigtes Sehschärfe. Ein Verstoß gegen diese Pflicht gilt als Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld oder den Entzug des Führerscheins nach sich ziehen. 

Erster Schritt: Theoretische Prüfung

Nachdem die Hörschädigung bei der medizinischen Voruntersuchung gemeldet wurde, müssen angehende Fahrschüler zuerst die theoretische Prüfung bestehen, um nachzuweisen, dass sie alle Regeln der Straßenverkehrsordnung beherrschen. Normalerweise wird die theoretische Prüfung für den Erwerb eines Sonderführerscheins computergestützt durchgeführt. Für taubstumme Menschen kann sie jedoch mündlich abgehalten werden. 

Beim Einreichen des Antrags für die Einleitung des Verfahrens zur Beantragung eines Führerscheins müssen diese Antragsteller in einem separaten Formular angeben, ob sie die Unterstützung eines von der Nationalen Agentur für Gehörlose entsandten Gebärdensprachdolmetschers in Anspruch nehmen möchten, der ihnen hilft, die Prüfungsfragen zu verstehen.

Es sollte darauf hingewiesen werden, dass die mit einem solchen Antrag verbundenen Kosten vollständig vom Antragsteller getragen werden müssen. Die Prüfung wird schließlich mithilfe von Unterlagen in Papierform abgehalten. Der Prüfer liest dem Prüfling die Fragen vor und erläutert bei Bedarf die verwendeten Begriffe. 

Zweiter Schritt: Suche nach einem Fahrlehrer

Nachdem der Fahrschüler die theoretische Prüfung bestanden hat, erhält er den Führerschein, der ihn zu Fahrübungen im Straßenverkehr berechtigt. Die deutschen Bestimmungen sehen vor, dass die Fahrübungen in Begleitung eines Fahrlehrers stattfinden müssen, der nicht älter als 65 Jahre sein darf und seit mindestens zehn Jahren einen Führerschein der vom Fahrschüler angestrebten oder einer höheren Klasse besitzen muss. 

Eine Mindestanzahl an Fahrstunden bei einer zugelassenen Fahrschule ist nicht vorgesehen. Auch müssen für Übungsfahrten nicht unbedingt Fahrzeuge mit Doppelbedienung verwendet werden. Ziel der Fahrübungen ist, eine ausreichende Sicherheit am Steuer zu erwerben, um die praktische Fahrprüfung bestehen zu können. Unbedingt erfüllt werden müssen jedoch die folgenden Voraussetzungen: 

  • Einhaltung aller vorgesehenen Geschwindigkeitsbegrenzungen; diese Regel gilt auch für Führerscheinneulinge.
  • Bei den Fahrübungen muss der Fahrschüler immer einen Ausweis und den Führerschein mit sich führen.

Dritter Schritt: Praktische Fahrprüfung

Die praktische Fahrprüfung unterscheidet sich nicht von der für einen Führerschein ohne Beschränkungen. Für gehörlose Fahrschüler findet die Fahrprüfung in einem geeigneten Fahrzeug statt, das den Angaben auf dem vom örtlichen medizinischen Ausschuss ausgestellten Eignungsattest entspricht. Der Fahrprüfer kann die im Attest vorgesehenen Anforderungen bestätigen oder zusätzliche Anforderungen für das Fahrzeug festlegen. 

Der Sonderführerschein wird ausgestellt, nachdem die praktische Fahrprüfung bestanden wurde. Auf dem Führerschein werden alle besonderen Merkmale und Voraussetzungen vermerkt, die ein vom Inhaber des Führerscheins gesteuertes Fahrzeug besitzen muss und die vom Fahrprüfer während der Fahrprüfung bestätigt wurden. Hörgeschädigte dürfen auf keinen Fall Fahrzeuge steuern, die nicht den in ihrem Sonderführerschein vermerkten Anforderungen entsprechen. 

Vorschriften für das Fahren mit Hörverlust

Die Verlängerung eines Führerscheins taubstummer Personen erfolgt entsprechend dem Rundschreiben des Gesundheitsministers aus dem Jahr 2014 nach den gleichen Regeln, die auch für alle anderen Führerscheine gelten; denn die Erkrankung wurde den stabilen Krankheiten zugeordnet, für die keine Verschlechterung des Zustands zu erwarten ist. Die Verlängerung wird von einem einzelnen Arzt bewilligt, der die entsprechende Eignungsprüfung vornimmt. Eine Prüfung durch den zuständigen medizinischen Ausschuss ist nicht erforderlich. 

Die Gültigkeitsdauer des Sonderführerscheins entspricht der des normalen Führerscheins. Die Straßenverkehrsordnung sieht diesbezüglich folgende Fristen vor: 

  • zehn Jahre bis zu einem Alter von 50 Jahren
  • fünf Jahre im Alter von 51 bis 70 Jahren
  • drei Jahre im Alter von 71 bis 80 Jahren
  • zwei Jahre ab einem Alter von 81 Jahren

Herausforderungen beim Fahren mit Hörminderung

Das Gehör liefert beim Steuern eines Fahrzeugs wichtige Sinneseindrücke. Hörgeschädigte und Personen mit Hörproblemen im Allgemeinen sehen sich oft mit Schwierigkeiten konfrontiert. Zum Beispiel hören sie das Motorgeräusch und die Drehzahl des Motors nicht. Das gleiche gilt auch für die Sirenen von Krankenwagen, Notarzt, Polizei oder anderen Fahrzeugen, die der öffentlichen Sicherheit dienen, und für das Hupen von Autos zur Signalisierung drohender Gefahren. 

Es ist daher sehr wichtig, dass Hörgeschädigte am Steuer immer ihre Hörhilfen tragen, um sich selbst und andere nicht zu gefährden, so wie es die im Führerschein vermerkte und von der Straßenverkehrsordnung vorgesehene Pflicht zum Tragen eines Hörgeräts vorsieht. 

Muss ich ein Hörgerät beim Autofahren tragen?

Ja, die im Führerschein vermerkte Pflicht, am Steuer ein Hörgerät zu tragen, ist eine wesentliche Voraussetzung für die Sicherheit des Hörgeschädigten selbst und aller anderen Verkehrsteilnehmer. Im Führerschein geschädigter Personen werden die Kennzahlen vermerkt, die zum Tragen von Hörgeräten am Steuer verpflichten. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann eine Geldstrafe oder den Verlust des Führerscheins nach sich ziehen. 

Diese Strafe mag übertrieben erscheinen, aber das Gehör spielt am Steuer eine wichtige Rolle. Umgebungsgeräusche nicht wahrzunehmen, kann Probleme verursachen und eventuell zu schweren Unfällen führen. Allerdings bedeutet dies nicht, dass Hörgeschädigte nicht im vollen Umfang am Leben teilhaben können. 

Mit modernen Hörgeräten, die mit Car Connectivity ausgestattet sind, können wichtige Fahrzeuggeräusche wie Warnsignale oder Navigationsansagen direkt ins Hörgerät übertragen werden. Diese nahtlose Verbindung verbessert die Sicherheit und den Fahrkomfort, indem Ablenkungen minimiert und die Audioqualität optimiert wird. So können Menschen mit Hörbeeinträchtigungen sicher und komfortabel fahren.

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