Sie haben Ihr Hörgerät verloren und wissen nicht was nun zu tun ist? Wir haben einige Tipps für Sie, die nun weiterhelfen können. Überlegen Sie jedoch zuerst ganz in Ruhe, wo und wann Sie Ihr Hörgerät zum letzten Mal getragen haben.
Wenn Sie Ihr Hörgerät verloren haben, fragen Sie sich wahrscheinlich wer nun ein Ersatzgerät zahlt oder ob Sie darauf hoffen können, dass die Krankenkasse in der Pflicht ist für ein Ersatzgerät zu zahlen. Das Problem ist: Die Krankenkasse kommt im Rahmen der gesetzlich zugesicherten Möglichkeiten nur für die Anschaffung eines Erstgeräts auf, vorausgesetzt es ist aus medizinischen Gründen notwendig.
Daraus schließt sich, dass die gesetzliche Krankenversicherung nicht unbedingt für ein Ersatzgerät einspringt und zahlen muss. Bei der privaten Krankenversicherung kann sich die Höhe der möglichen Zuschüsse für ein Ersatz-Hörgerät unterscheiden. Somit können Sie bei einem Verlust der Hörgeräte nicht von einer Kostenübernahme der Krankenkasse rechnen.
Ob sich eine Hörgerätversicherung für Sie lohnt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Besonders bei teureren Hörgerätemodellen kann eine Versicherung sinnvoll sein, da die Krankenkasse keine Kosten für Ersatzgeräte übernimmt. Eine solche Hörgerätversicherung übernimmt allerdings die Kosten für das Ersatzgerät, wenn Sie Ihr Hörgerät verloren haben.