Hörgeräte und Krankenkasse

Hier erfahren Sie alles über Kostenübernahme, Zuschüsse und Kassenmodelle.

Wissenswertes zur Kostenübernahme

Möchten Sie wissen, inwiefern Ihre Krankenkasse Sie bei der Finanzierung Ihrer Hörhilfe unterstützen kann? 

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Die Hörgeräte-Technik wird immer moderner und bedeutsamer für den Alltag vieler Menschen. Hörprobleme sind ab einer bestimmten Hörminderung eine gesundheitliche Einschränkung und damit ein Fall für die Krankenkasse. Dies hinterlässt die Frage, inwieweit Krankenkassen die Kosten der Hörgeräte übernehmen?

Die gesetzlichen Hörgeräte-Preise variieren zwischen 0* und ca. 3399 Euro. Hörgeräte werden von den gesetzlichen Kassen für zwei Geräte mit bis zu 1.380 Euro bezuschusst. Wenn Sie sich für ein Gerät entscheiden, dessen Preis die Zuzahlung der Krankenkasse überschreitet, zahlen Sie die Differenz selbst. Das bedeutet, dass viele Modelle komplett von der Krankenkasse gedeckt werden und Sie sich lediglich mit 10 Euro pro Gerät beteiligen müssen. 

Verordnung durch einen HNO-Arzt

Die Hörgeräte-Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist in der Regel abhängig von einer Verordnung durch Ihren Hals-Nasen-Ohren-Arzt.  Generell haben Patienten nach der Erstversorgung alle 6 Jahre wieder Anspruch auf ein neues Hörgerät. amplifon.com/de/amplifon-blog/wie-oft-zahlt-die-krankenkasse-hoergeraete

Hat Ihnen Ihr HNO-Arzt eine Hörgeräteverordnung ausgestellt, kommen Sie damit in eine Amplifon-Filiale in Ihrer Nähe. Ihr Amplifon-Hörgeräteakustiker kümmert sich dann um die Kostenübernahme der Hörgeräte durch Ihre Krankenkasse.

Unterscheidung von Krankenkassen

Krankenkasse bedeutet hier immer gesetzliche Krankenkasse. Die Zuzahlungen für Hörgeräte sind nicht bei allen Kassen gleich und variieren bei den Gesetzlichen zwischen 685 (z. B. Zuzahlung Hörgeräte AOK) und ca. 719 Euro (z. B. BKK Pfalz). 

Unterscheidung von Modellen

Hier gilt: Entscheiden Sie sich für ein aufzahlungsfreies Modell, werden die Hörgeräte von der Krankenkasse bezahlt. Entscheiden Sie sich für ein teureres, aufzahlungspflichtiges Modell, zahlt die Krankenkasse zwischen 650 und 719 Euro pro Gerät dazu – den Rest übernehmen Sie. Dazu muss angemerkt werden, dass die aufzahlungsfreien Hörgeräte bei Amplifon digitale Marken-Geräte mit einer sehr guten Hörleistung sind.

Hier gelangen Sie zu einer Übersicht unserer Preisklassen.

Hörgeräte zum Nulltarif

Lernen Sie unsere modernen und günstigen ampli-easy Hörgeräte kennen, die alle wesentlichen Eigenschaften bieten.

Hörgeräte mit Zuzahlung

Die Krankenkasse übernimmt:

  • ein digitales Hörgerät mit mindestens vier Kanälen, Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung, mit mindestens drei Hörprogramme und Mehrmikrofontechnik.
  • die Beratung, Auswahl und Anpassung des Hörgeräts
  • Pflege, Nachbetreuung und anteilig Reparaturen für sechs Jahre.

Insgesamt beläuft sich die Zuzahlung der Krankenkasse bei Hörgeräten für beide Ohren auf ca. 1380 Euro (Angaben Techniker Krankenkasse Hörgeräte).

Kassenmodelle

Bei den aufzahlungsfreien Hörgeräte (Kassenmodelle) handelt es sich um technisch wertige digitale Hörgeräte, die im Preisrahmen des Krankenkassenzuschusses liegen. Bei den Kassenhörgeräten fallen dann außer den 10 Euro gesetzliche Zuzahlung pro Ohr keine weiteren Kosten an. Entdecken Sie unsere  Hörgeräte zum Nulltarif, wenn Sie eine günstige Hörlösung mit allen wesentlichen Eigenschaften suchen. 

Hörgeräte mit mehr technischen Features

Entscheiden Sie sich für ein Hörgerät mit mehr Frequenzen, das besonders klein ist und über Bluetooth mit dem TV-Gerät oder dem Mobiltelefon verbunden werden kann (2-Sterne-Hörgeräte-Kategorie), dann sind die Kosten höher. 

Mit jeder weiteren Kategorie (3-5 Sterne-Kategorie) bieten die Geräte mehr technische Features und höheren Hörkomfort. Die Zuzahlung der Kasse bleibt immer gleich.

Ausnahme: CROS-Hörgeräte

Ausnahme sind CROS-Hörgeräte, die bei einer einseitigen Taubheit ein räumliches Hören ermöglichen. Hier werden bis 200 Euro zusätzlich zugezahlt. Sprechen Sie mit Ihrem Hörakustiker über die Erfahrungen in Sachen Zuzahlung bei einem CROS-Hörgerät. 

Zur Kostenübernahme beraten lassen

Möchten Sie mehr darüber erfahren, inwiefern Ihre Krankenkasse Sie bei der Finanzierung Ihres Hörgerätes unterstützen kann? Dann laden wir Sie zu einer kostenfreien und unverbindlichen Beratung in einer Amplifon-Filiale ein.

Hörgeräte ohne Zuzahlung

Sie entscheiden, welches Hörgerät. Sie möchten. In der Regel stehen mehrere Modelle in der Preisklasse zur Auswahl, die komplett durch die Zuzahlung der Krankenkasse (Hörgeräte-Zuzahlung) gedeckt sind. Wenn man von der gesetzlichen Zuzahlung von 10 Euro absieht, sind es dann also tatsächlich Hörgeräte zum Nulltarif.

Aber man muss sich gut beraten lassen und die verschiedenen Modelle vergleichen. Die Zuzahlung bei Hörgeräten ist zwar immer ähnlich, trotzdem haben Sie die Möglichkeit, das bestmögliche Modell auszusuchen. Für die aufzahlungsfreien Hörgeräte stehen bei Amplifon mehrere digitale Geräte zur Auswahl. Fragen Sie Ihren Amplifon-Hörakustiker.

Hier gelangen Sie zu einer Übersicht unserer Preisklassen.

Porträt einer weiblichen Audiologin mit Kittel.

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